
Die Abrechnung erfolgt nach der derzeit gültigen Gebührenordnung für Ärzte. Sämtliche Vor- und Nachuntersuchungen, wie auch eventuelle Feinkorrekturen, die in seltenen Fällen notwendig sein können, sind im Preis inbegriffen.
Studenten und Azubis bekommen beim Vorzeigen eines Studenten- oder Azubi-Ausweises einen Nachlass von maximal 10% auf die ärztliche Leistung.
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